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Grundsatzerklärung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (“LkSG”)

 

Im Bekenntnis zu den internationalen Leitprinzipien und in Übereinstimmung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab dem 1. Januar 2024, unterzieht sich die ARAG einer klaren Verpflichtung zur Achtung und Bewahrung der Menschenrechte. Unsere umfassende Grundsatzerklärung, die detailliert unsere Position zu diesem wichtigen Anliegen reflektiert, ist unter nachstehendem PDF verfügbar.

 
 

Verhaltenskodex für Geschäftspartner der ARAG SE

 

Die ARAG SE, als größtes deutsches Familienunternehmen in der Versicherungsbranche und weltweit führender Anbieter von Rechtsschutzversicherungen, steht vor diversen Anforderungen und Herausforderungen. Die unternehmerischen Prinzipien der Ethik, Integrität und Gesetzestreue bilden den Leitfaden für das Handeln der ARAG. Diese Werte werden ebenfalls von den Geschäftspartnern erwartet.

 

Beschwerdesystem nutzen

 

Im Rahmen des LkSG obliegt es der ARAG, unternehmerische Sorgfaltspflichten zu erfüllen, die sich auf die Überprüfung von menschenrechtlichen sowie umweltbezogenen Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich oder bei ihren Zulieferern beziehen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung entsprechend hat die ARAG ein effektives Beschwerdeverfahren eingeführt. Hierüber können Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen menschenrechts- sowie umweltbezogener Pflichten konstruktiv eingebracht werden.

 

Die unter nachstehendem PDF verfügbare Verfahrensordnung informiert über die wesentlichen Merkmale des Beschwerdeverfahrens, den Zugang zum Verfahren sowie die Erreichbarkeit des Beschwerdekanals. Weiterhin wird aufgezeigt, wie die ARAG das Beschwerdeverfahren durchführt.

 

Bitte folgen Sie diesem Link, um Ihre Beschwerde einzureichen.

 
 

Zum Vertiefen: Lesen Sie hier unsere bisher erschienenen Nachhaltigkeitsberichte