19.03.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Zu lange Probezeit
Die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Arbeitsverhältnis ist nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht (BAG) dennoch ordentlich kündbar – allerdings nicht innerhalb der kurzen Frist des Paragrafen 622 Absatz 3 BGB (Az.: 2 AZR 275/23).
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