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06.11.2024

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Urheberrechtlicher Schutz bei Luftaufnahmen
Luftaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Objekten, zum Beispiel Kunstwerken, die mithilfe von Drohnen erstellt werden, fallen nicht unter die Panoramafreiheit. Wer unerlaubt Luftaufnahmen von Kunstwerken veröffentlicht, begeht laut ARAG Experten eine Urheberrechtsverletzung, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az.: I ZR 67/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.