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ARAG Recht schnell
21.08.2024
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Online-Portale: Bewertung bedarf keiner Erklärung
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher der Ansicht ist, dass Menschen in der Regel wissen, wie die beliebten Sternebewertungen auf Online-Portalen zustande kommen. Erklären, wie sich eine durchschnittliche Bewertung im Einzelnen zusammensetze, müsse ein Betreiber daher nicht (Az.: I ZR 143/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.