![Arag-Pressemitteilung Unternehmensmeldungen der ARAG Versicherung](/medien/grafik/presse/arag-pressemitteilungen.jpg)
- Startseite
- DFL muss für Polizeikosten zahlen
- Monatsanfang ist entscheidend für Kindergeld
ARAG Recht schnell
24.04.2024
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Monatsanfang ist entscheidend für Kindergeld
Das Kindergeld bekommt, wer am Monatsanfang vorrangig kindergeldberechtigt ist. Der Bundesfinanzhof hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass ein Wechsel der Berechtigung im laufenden Monat daran nichts mehr ändert (Az.: III R 5/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH.