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ARAG Recht schnell
14.02.2024
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Urlaubsausgleich auch bei vorzeitigem Ruhestand +++
Wenn Beschäftigte ihren Urlaub trotz Aufforderung nicht nehmen, verfällt ihr Urlaubsanspruch. Wer ihn hingegen nicht nehmen konnte, erhält Geld als Ausgleich. Das gilt auch bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof im Fall eines italienischen Mitarbeiters im öffentlichen Dienst (Az.: C-218/22).
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