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24.07.2024

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Krankenkasse zahlt keine UV-Schutzkleidung +++
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht für Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens auf – mögen diese auch medizinisch notwendig sein. Daher verneinte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen den Anspruch einer an Sonnenallergie leidenden Frau auf Ausstattung mit UV-Schutzkleidung durch die Krankenkasse (Az.: L 16 KR 14/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des LSG Niedersachen-Bremen.