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09.04.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Kompliziertes Einparken
Die Käufer einer Berliner Wohnung konnten ihren Tiefgaragenstellplatz nur mit einer ausgefeilten Rangiertaktik im Rückwärtsgang erreichen. Dafür setzten sie eine Minderung von 6.600 Euro durch: Laut ARAG Experten befand das Kammergericht, dass das Einparken nur mit überdurchschnittlichem Fahrkönnen möglich sei (Az.: 21 U 138/24).
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