09.04.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Kompliziertes Einparken
Die Käufer einer Berliner Wohnung konnten ihren Tiefgaragenstellplatz nur mit einer ausgefeilten Rangiertaktik im Rückwärtsgang erreichen. Dafür setzten sie eine Minderung von 6.600 Euro durch: Laut ARAG Experten befand das Kammergericht, dass das Einparken nur mit überdurchschnittlichem Fahrkönnen möglich sei (Az.: 21 U 138/24).
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