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16.04.2025

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

 

Keine Höhenbegrenzung für Hecken
Der Bundesgerichtshof hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Wird der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten, ist die Höhe allein kein Grund für einen Rückschnitt (Az.: IV ZR 32/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.