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ARAG Recht schnell
02.10.2024
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Keine Haftung für Bestellung einer spiegelverkehrten Duschkabine
Wer versehentlich eine spiegelverkehrte Duschkabine kauft, ist dafür selbst verantwortlich. Der Händler haftet nicht für die Beseitigung von Löchern, die der von ihm entsandte Monteur deswegen an der falschen Stelle im Bad gebohrt hat, meint laut ARAG Experten das Amtsgericht München (Az.: 191 C 10665/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.