Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

02.10.2024

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Keine Haftung für Bestellung einer spiegelverkehrten Duschkabine
Wer versehentlich eine spiegelverkehrte Duschkabine kauft, ist dafür selbst verantwortlich. Der Händler haftet nicht für die Beseitigung von Löchern, die der von ihm entsandte Monteur deswegen an der falschen Stelle im Bad gebohrt hat, meint laut ARAG Experten das Amtsgericht München (Az.: 191 C 10665/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.