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16.04.2025

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

 

Keine Haftung der Bank
Eine Bank haftet nicht für Abbuchungen, wenn der Kunde grob fahrlässig seine Kreditkartendaten und Sicherheitsmerkmale preisgibt. Wer im Internet Dinge verkauft, sollte eine grobe Idee davon haben, wie ein Bezahlvorgang abläuft, meint nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München (Az.: 222 C 15098/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.