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18.09.2024

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Kein Hinweis auf geänderte Einreisebedingungen
Am Flughafen wurde eine Familie am Check-In zurückgewiesen, weil der minderjährige Sohn die Einreisebestimmungen für das Reiseziel nicht erfüllte. Hätte der Reiseveranstalter auf eine zwischen Buchung und Abreise eintretende Änderung hinweisen müssen? Das Amtsgericht München sagt laut ARAG Experten „Nein“ (Az.: 223 C 19445/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.