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04.09.2024

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Ist Duschen Arbeitszeit?
Zeiten zum Duschen oder Waschen kann nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht bezahlte Arbeitszeit sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeit so schmutzig wird, dass es für ihn unzumutbar wäre, ungewaschen nach Hause zu gehen (Az.: 5 AZR 212/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG.