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16.04.2025

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

 

Hündin Lori muss draußen bleiben
Ob ein Hund – oder überhaupt ein Tier – mit ins Büro gebracht werden darf, liegt bis auf wenige Ausnahmen allein im Ermessen des Arbeitgebers und gegebenenfalls des Betriebsrates. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Das musste auch die Hundehalterin eines Tierschutzhundes akzeptieren, obwohl sie ihre Hündin bereits seit sechs Jahren mit zur Arbeit in die Spielhalle nahm. Zwar gab es keine ausdrückliche Erlaubnis für die tierische Begleiterin, doch Lori wurde jahrelang geduldet. Eine Nuance, die Folgen für Frauchen und Hündin hatte: Denn als ein anderer Geschäftsführer das Ruder übernahm, wehte ein anderer Wind. Und aus der Duldung der umgänglichen Hündin wurde ein Verbot. Ein Verbot, das Zwei- und Vierbeinerin wohl oder übel akzeptieren mussten (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 8 GLa 5/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LAG Düsseldorf.