Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

19.03.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Drucker ist kein Maler
Wer einen vollautomatischen Wanddrucker professionell einsetzen will, braucht dafür keine Zulassung der Handwerkskammer. Die Nutzung des Druckers bedeutet laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht, dass man den handwerklichen Betrieb eines Malers und Lackierers führt (Az.: VG 4 L 847/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin.