31.07.2024
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Bestellbutton muss alles zeigen
Wenn ein Verbraucher im Internet etwas ordert, muss sich aus der Bildschirmmaske mit der Bestell-Schaltfläche selbst ergeben, wofür er alles zahlen muss. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: X ZR 81/23)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.