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06.11.2024

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Alle Pakete müssen bei Rücksendung verschlossen sein
Wer von einem Kaufvertrag zurücktritt, muss die Ware – in diesem Fall handelte es sich um einen Carport – so zur Abholung für den Verkäufer bereitstellen, dass sie transportfähig ist. Das umfasst bei einem vereinbarungsgemäß "bis Bordsteinkante" gelieferten Bausatz, dass dieser auf öffentlichem Grund bereitgehalten wird. Auch darf nach Auskunft der ARAG Experten laut dem Amtsgericht München kein Paket geöffnet sein (Az.: 142 C 21245/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München.