Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

07.02.2024

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Keine Rückzahlung bei verpasster Gepäckaufgabe
Bei einer langen Anreise zum Flughafen sollte genügend Puffer eingeplant werden, um das Zeitfenster für die Gepäckaufgabe nicht zu verpassen. Ein Ehepaar hatte das nicht beachtet; die Gepäckaufgabe wurde ihm verwehrt. Es sah daraufhin von der gepäcklosen Flugreise nach Kuba ab. Den Reisepreis bekamen die Eheleute aber nicht zurück. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 158 C 4570/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.