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Unternehmensmeldungen
27.03.2012
Neuer Existenz-Schutz bei Berufs-, Erwerbs- und Schulunfähigkeit
Jeder vierte Erwerbstätige scheidet in Deutschland vorzeitig aus dem Berufsleben aus – rund 90 Prozent hiervon krankheitsbedingt. Die gesetzliche Versorgung allein reicht nicht aus, um die entstehende finanzielle Lücke zu schließen. Die ARAG Lebensversicherungs-AG bietet mit ihrer neuen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zuverlässige Absicherungsmöglichkeiten in zwei Varianten. Sie umfasst zudem auch die Erwerbs- und Schulunfähigkeit.
Die neue Zusatzversicherung der ARAG Lebensversicherung sichert die Risiken Berufsunfähigkeit sowie Erwerbsunfähigkeit und Schulunfähigkeit in zwei Varianten ab. Als schlüssige Ergänzung kann sie zu ARAG Altersvorsorgeprodukten abgeschlossen werden.
Die erste Variante bietet eine Beitragsbefreiung, die im Fall der Berufsunfähigkeit dafür sorgt, dass die Beiträge des zu Grunde liegenden Altersvorsorgeprodukts weiter eingezahlt werden. Gesundheitsfragen sind nicht zu beantworten. Die Wartezeit von drei Jahren entfällt, wenn eine Berufsunfähigkeit durch einen Unfall eintritt. Die Grenze des maximal möglichen abzusichernden Jahresbeitrags liegt bei 2.400 Euro.
Die zweite Variante umfasst neben der reinen Beitragsbefreiung noch eine zusätzliche, der Höhe nach wählbare Rente zur Aufstockung oder zum Ausgleich der finanziellen Ressourcen bei Verlust der Arbeitskraft. Wartezeiten gibt es bei dieser Variante keine, bei Antragstellung werden Gesundheitsangaben abgefragt. Junge Erwachsene ab dem 15. Lebensjahr, Auszubildende und Studenten können die Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente zu einem verringerten anfänglichen Beitrag abschließen. Diese „Starterphase“ läuft zwischen 3 und 7 Jahre. Ab Ende der Starterphase (spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres) erhöht sich dann der Beitrag um einen zu Vertragsbeginn fest vereinbarten und dann konstant bleibenden Betrag.
Bei Vertragsabschluss für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren ist zudem die Schulunfähigkeit mit abgesichert. Sie greift, wenn diese nicht mehr aktiv am Schulunterricht einer Regelschule teilnehmen können. Nach Schulabschluss geht der Versicherungsschutz automatisch in den Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit über, oder – sofern bei Abschluss vereinbart – nach Aufnahme einer Berufsausbildung oder eine Studiums in den Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit.
Die Absicherung der Schulunfähigkeit ist auch bei der reinen Beitragsbefreiungs-Zusatzversicherung möglich. Somit steht die wichtige Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bereits jungen Menschen zu attraktiven Konditionen offen.
Die neue Zusatzversicherung greift bei einer Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent sowie bei einer Erwerbs- beziehungsweise Schulunfähigkeit ab 100 Prozent. Die Einteilung in fünf statt der bisherigen zwei Berufsgruppen ermöglicht eine risikogerechte Tarifierung. Die Einstufung erfolgt nach aktuellem Beruf, die Anzeige eines Berufswechsels ist nicht nötig. Darüber hinaus sind die Versicherungs- und Leistungsdauer wählbar. Auf das Recht der abstrakten Verweisung wird generell verzichtet.