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10.12.2009

Erstmals in der privaten Vollkostenversicherung

Vertrauen ist die Basis des Verhältnisses zwischen Arzt und Patient. Aber auch Ärzte können Fehler machen. Für Patienten ist es dann oft besonders schwierig, in der komplizierten Auseinandersetzung um einen Behandlungsfehler zu ihrem Recht zu kommen. Zumal Patienten dann in der Regel die Auseinandersetzung nicht mehr direkt mit dem behandelnden Arzt, sondern mit der Berufshaftpflichtversicherung des Mediziners führen müssen. Die ARAG Krankenversicherungs-AG wird die rechtliche Chancengleichheit ihrer Kunden im Arzt-Patienten-Verhältnis deutlich verbessern. Die ARAG Krankheitskosten-vollversicherung verfügt ab 1. Januar 2010 über einen leistungsfähigen Patienten-Rechtsschutz.

Erstmals sichert damit ein privater deutscher Krankenversicherer seine vollversicherten Kunden gegen ein solches Rechtsschutzrisiko ohne zusätzlichen Mehrbeitrag ab. Bisherige Angebote erstreckten sich lediglich auf eine telefonische Rechtsberatung oder müssen fakultativ, d.h. gegen Mehrbeitrag, zur Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Aber was genau ist eigentlich ein Behandlungsfehler? Nicht nur die viel zitierte Schere, die der Chirurg während der OP im Bauch vergessen hat, gilt als Behandlungsfehler, sondern beispielsweise auch falsche Angaben zur Dosierung eines Medikaments. Als Behandlungsfehler wird somit die nicht angemessene, insbesondere nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt bezeichnet. Ist vor der Behandlung die Aufklärung durch den Arzt über Erforderlichkeit und Risiken der Behandlung nicht erfolgt, handelt es sich um einen – ebenfalls versicherten - Aufklärungsfehler. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern beispielsweise auch für Krankenhauspersonal, Psychotherapeuten, Apotheker oder Pflegedienste. Sie alle sind Ärzten im ARAG Patienten-Rechtsschutz gleichgestellt.

Langwierige Verfahren
„Medizinische Schadensersatzprozesse sind oftmals langwierig und in der Beweisführung für den Patienten sehr komplex. Ohne spezialisierte anwaltliche Begleitung ist das Kräfteverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht ausgewogen. Patienten und Arzt werden nun auf der gleichen Augenhöhe reden können “, so Hanno Petersen. Mit einem leistungsfähigen Rechtsschutzversicherer an seiner Seite steigen beim Patienten die Chancen auf eine erfolgreiche Geltendmachung angemessener Ansprüche.

Welche Leistungen werden erbracht?
Mit dem ARAG Patienten-Rechtsschutz sind im Rechtsschutzfall Kosten von bis zu 1 Million Euro europaweit abgedeckt. Weltweit übernimmt die ARAG bis 100.000 Euro der anfallenden Kosten. Für Versicherte fällt dabei keine Selbstbeteiligung an. Auch die bewährte anwaltliche telefonische Erstberatung der ARAG können Kranken-Vollversicherte ab Januar 2010 nutzen: Rund um die Uhr geben Rechtsanwälte einen ersten professionellen Rat zu Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlern. Die anwaltlichen Beratungsleistungen der ARAG wurden vom TÜV aktuell mit der Spitzennote „sehr gut“ zertifiziert.