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15.08.2016

Neu und nur bei der ARAG: Rückwirkend Verkehrs-Rechtsschutz sichern

ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort sichert sogar ab, wenn schon etwas passiert ist.

  • Sofort-Leistung bis zu drei Monate rückwirkend
  • Schon ab 17,75 Euro im Monat
  • Übernahme außergerichtlicher und gerichtlicher Anwaltskosten
  • Einfacher Abschluss ohne jede Wartezeit
 

Zu schnell gefahren? In einen Verkehrsunfall verwickelt? Drohen Punkte und sogar ein Fahrverbot? Das passiert schneller als man denkt! Wunderbar, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Sie sind gar nicht versichert? Auch kein Problem, denn genau hier setzt der neue Verkehrs-Rechtsschutz Sofort an. Diese Rechtsschutz-Versicherung deckt auch einen Schaden ab, der bereits vor Vertragsabschluss entstanden ist. Mit dieser Innovation geht das Düsseldorfer Familienunternehmen ab dem 15. August 2016 ganz neue Wege – das Produkt ist einzigartig auf dem deutschen Markt.

Rückwirkender Schutz nach Ordnungswidrigkeiten

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Überfahren eines Stoppschilds – Sie müssen kein Verkehrsrowdy sein, um Punkte in Flensburg zu kassieren oder gar den Führerschein zu verlieren. Ein Fahrverbot bringt aber viele Fahrer in große Schwierigkeiten. „Der neue ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort übernimmt die Kosten für einen Anwalt, auch wenn Betroffene zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit noch nicht versichert waren“, erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstand für Produkt und Innovation der ARAG SE. Dabei kann das vermeintliche Vergehen bis zu drei Monate zurückliegen.

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Unfällen im Straßenverkehr. Meist trägt der Hintermann – also der Auffahrende – die Kosten. Doch was ist, wenn der Fahrer, der Ihnen aufgefahren ist, sich weigert, den Schaden an Ihrem Wagen zu zahlen? Oder Sie gar beschuldigt, den Unfall verursacht zu haben, Sie das aber ganz anders sehen? Dann ist guter Rat teuer – oder eben auch nicht. Denn auch hier hilft der ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort. Ohne jede Wartezeit können Sie diese rückwirkende Versicherung problemlos abschließen, auch wenn der Verkehrsunfall bereits bis zu drei Monate zurückliegt und Sie, als es passierte, noch nicht versichert waren.

Abschließen können den ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort Privatpersonen, wenn noch kein Rechtsanwalt beauftragt wurde und der Verkehrsunfall oder die Ordnungswidrigkeit maximal drei Monate zurückliegen. Der ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort übernimmt die außergerichtlichen Kosten. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, trägt die ARAG SE ebenfalls Kosten für Prozess, Anwalt, Zeugenentschädigung sowie vom Gericht bestellte Gutachter – mit unbegrenzter Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz kostet ohne Fahrzeug 17,75 Euro, mit einem Fahrzeug 20,42 Euro und mit mehreren Fahrzeugen 22,21 Euro monatlich. „Wenn sich der Versicherte für einen Rechtsanwalt aus dem ARAG Netzwerk entscheidet, entfällt sogar die Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadensfall“, ergänzt Zouhair Haddou-Temsamani, Hauptabteilungsleiter Produktmanagement National bei der ARAG.

Weitreichende Leistungen nach Vertragsabschluss

Ab Abschluss des ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort profitieren Kunden von weitreichenden Leistungen wie etwa dem Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz. Er hilft zum Beispiel bei Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt über die Höhe der Reparaturrechnung. Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden und dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung unterstützt der Straf-Rechtsschutz die Versicherten. Auch der Verwaltungs-Rechtsschutz, der Betroffene davor bewahrt, sich nach einem Führerscheinentzug ungerechtfertigt einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) stellen zu müssen, gehört zu den erweiterten Leistungen des neuen ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort. Genauso wie der Steuer-Rechtsschutz, der Sie vor dem Finanzgericht unterstützt, wenn es um die Einstufung des Fahrzeugs als ‚schadstoffarm‘ und eine entsprechend niedrigere Kfz-Steuer geht. Nach Abschluss des Verkehrs-Rechtsschutz Sofort gilt eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren.

 
 

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