Welche Strafen gibt es bei Cybermobbing?
Es ist möglich, Cybermobber zu verklagen. Zögern Sie nicht, entschlossen zu handeln, besonders wenn Kinder und Jugendliche gemobbt werden.
Je nach Ausmaß der Vorkommnisse sind einige Delikte strafbar und können zivilrechtlich verfolgt werden. Zwar ist die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes ein wichtiges und verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht, aber wenn die persönliche Ehre stark angegriffen wird, kann man klagen.
In Fällen von Cybermobbing ist eine aktive Strafverfolgung möglich. Man kann Cybermobber verklagen. Ein Zivilgericht kann beispielsweise in ernsten Fällen einstweilige Verfügungen erlassen.
Im Strafgesetzbuch stehen einige Gesetze, die bei Cybermobbing zur Anwendung kommen können.
- § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
- § 186 Strafgesetzbuch: Üble Nachrede
- § 187 Strafgesetzbuch: Verleumdung
- § 238 Strafgesetzbuch: Nachstellung
- § 240 & § 241 Strafgesetzbuch: Nötigung & Bedrohung
Besteht Verdacht auf eine Straftat, zum Beispiel eine Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, muss die Polizei Ermittlungen aufnehmen, auch wenn der Täter anonym ist.
Auch hat jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Niemand muss es hinnehmen, dass Bilder oder Videos ungefragt auf Facebook und Co. gepostet werden. Hiergegen kann man mit Zivilklagen und Strafanzeigen vorgehen.
Wird eine Identität gestohlen, können Betroffene mutmaßliche Täter wegen Betrugs und Identitätsdiebstahls anzeigen.
Gibt es ein Gesetz gegen Cybermobbing?
Seit 2017 gilt das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches eigentlich ein wichtigen Schritt zur Bekämpfung von strafbaren Äußerungen und Cybermobbing sein sollte.
Wir sind der Meinung, dass das NetzDG zu wenig für den Schutz der Persönlichkeitsrechte tut und haben deshalb gemeinsam mit der Universität Passau einen Alternativvorschlag entwickelt.
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Damit unsere Texte leichter zu lesen sind, verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Unterscheidung.