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Da das Internet keinesfalls ein rechtsfreier Raum ist, kann man durchaus auf rechtliche Hilfe zurückgreifen. Die Zivil­gerichte erlassen in ernsten Fällen einstweilige Verfügungen gegen Cyber­mobber.

 

Wie kann man sich vor Cybermobbing schützen?

Vorbeugende Maßnahmen bieten optimalen Schutz, damit erst gar kein Nährboden für Cybermobbing entsteht. Eine ganz konkrete Maßnahme ist der Schutz der eigenen Privatsphäre im Internet. Sind beispielsweise sämtliche persönlichen Einstellungen in sozialen Netzwerken für alle öffentlich einsehbar, so schafft das eine ideale Angriffsfläche für Cybermobber.

 
 
 

Wir helfen Ihnen mit unserem Internet-Rechtsschutz

Löschdienst: Wir vermitteln einen Anwalt, der Ihnen hilft, rufschädigende Inhalte löschen zu lassen.

Aktive Strafverfolgung: Wir helfen Ihnen, die Verursacher von Mobbing und Rufschädigung zur Verantwortung zu ziehen und erstatten Ihnen die Kosten einer Strafanzeige.

Straf-Rechtsschutz: Wir übernehmen bei einem Strafverfahren gegen Sie und Ihre Familie die Anwaltskosten wegen Mobbing-Vorwürfen im Internet.

Konfliktlösung durch Mediation ist inklusive

 

Was können Eltern, Schule und Lehrer gegen Cybermobbing tun?

Medienkompetenz sollte in der Schule und im Elternhaus stärker gefödert werden. Kinder und Jugendliche können aber Risiken nicht in vollem Umfang einschätzen und so ist eine gewisse Kontrolle unerlässlich.

  • Regeln Sie als Eltern beispielsweise die Nutzungszeiten und haben Sie ein Auge darauf, welche Plattformen Ihr Kind nutzt.
  • Mobbingbeauftragte können anonyme Anlaufstellen in der Schule sein, denn nicht immer trauen sich Schüler mit Ihren Eltern, Lehrern oder Mitschülern darüber zu sprechen.
  • Weitere Anlaufstellen für Betroffene schaffen: Flyer und Poster mit der Telefonnummer eines Sorgentelefons können in der Schule verteilt werden.
 

Was tut die Polizei gegen Cybermobbing?

Besteht der Verdacht auf eine Straftat (dazu gehören auch simple Beleidigungen), nimmt die Polizei Ermittlungen auf. Das gilt übrigens auch, wenn die Nach­stellungen aus der Anonymität heraus erfolgen. Man sollte sich also keineswegs „abwimmeln“ lassen, sondern auf Proto­kollierung der Anzeige bestehen.

Damit hilft man auch anderen Betroffenen. Denn je mehr Beweise gegen einzelne Cyber­mobber am Ende vorliegen, desto eher kann ihnen das Handwerk gelegt werden.

 
 

Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt, wie man sich gegen Cybermobbing wehren kann

 

An wen kann man sich wenden, wenn man Hilfe braucht?

Für Betroffene von Cybermobbing gibt es zahlreiche Beratungsstellen und -angebote. Drei davon möchten wir hier kurz vorstellen:

Die Nummer gegen Kummer ist ein schnell erreichbares und anonymes Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche, ihre Eltern und andere Erziehungspersonen. Die Beratungsangebote sind erster Ansprechpartner für alle Fragen, Probleme und in besonders kritischen Situationen. Bei Bedarf öffnen sie den Weg zu weiteren Hilfen.

JUUUPORT.de ist eine bundesweite Online-Beratungsplattform, an die sich Kinder und Jugendliche wenden können, wenn sie Probleme im Netz haben, z.B. mit Cybermobbing. Hier bekommen sie Hilfe von anderen Jugendlichen.

Und das Bündnis gegen Cybermobbing vereint Menschen, die persönlich von der Thematik betroffen sind, sei es beruflich oder privat. Auf der Webseite des Vereins finden sich zahlreiche Hilfs- und Beratungsangebote.

Damit unsere Texte leichter zu lesen sind, verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Unterscheidung.